Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Selbstverpflichtung zur Transparenz

Das Thema Transparenz hat für die Arbeit der SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V., Landesverband Berlin einen hohen Stellenwert. Deshalb stellt SHIA e.V. an dieser Stelle eine Selbstverpflichtung zur Transparenz ins Netz, mit allen darin aufgeführten Materialien.

  1. Wortlaut

  2. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
    SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V., Landesverband Berlin, Rudolf-Schwarz-Str. 31, 10407 Berlin, gegr. 1990

  3. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien):

  4. Jüngster Bescheid des Finanzamts
    über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

  5. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

  6. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation

  7. Personalstruktur:
    Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte,
    Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

  8. Mittelherkunft:
    Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung

  9. Mittelverwendung:
    Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

  10. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
    Also z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

  11. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.