Das in der Satzung von SHIA verankerte Ziel lautet: Stärkung, Gleichstellung von und Chancengleichheit für Einelternfamilien. Für eine familien- und gendergerechte Politik fordern wir einen Dreiklang aus finanzieller, infrastruktureller und zeitlicher Unterstützung für Einelternfamilien:
Arbeit/Arbeitsmarktpolitik
- Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch:
- familiengerechte, flexible und planbare Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle
- Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots durch ausreichend Betreuungsplätze, gut ausgebildete Fachkräfte und einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel
- Ausbau bedarfsgerechter, wohnort- und arbeitsortnaher Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für Rand-, Abend- und Wochenendzeiten
- Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes
- Weiterentwicklung und verbindliche Durchsetzung des Entgelttransparenzgesetzes zur tatsächlichen Herstellung von Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
Steuerrecht
- Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer einer Individualbesteuerung
- bis zur Einführung der Individualbesteuerung schrittweise Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf die Höhe des Grundfreibetrags
- Abschaffung des Kinderfreibetrags und Stärkung des Kindergeldes als einkommensunabhängige Leistung
- Einführung eines zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbetrags für getrennt erziehende Eltern zur angemessenen Berücksichtigung der Kosten geteilter Betreuung
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 % für Produkte und Dienstleistungen des kindbezogenen Grundbedarfs
Wohnungspolitik
- Neue Wohngebiete mit mindestens 50% sozial geförderten Wohnungen und entsprechender Mietpreisbindung versehen
- bei der Vergabe der mietpreisgebundenen Wohnungen Alleinerziehende und Ein-Eltern-Familien mit Vorrang zu berücksichtigen
- Im Neubau bedarfsgerechte Grundrisse für Alleinerziehende und ihre Kinder sowie Familien zu fördern
- gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern, z.B. Clusterwohnen, Mehrgenerationenprojekte, Wohngemeinschaften, und auch in diesen Wohnformen die existenzsichernden Hilfen für Alleinerziehende zu erhalten
- Wohnungslosigkeit vorbeugen, mit gezielten Wohnprojekte für besonders betroffene Gruppen ausbauen
- Stadtplanung mit Fokus auf Care-Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen
- Anreize zum Wohnungstausch zu verstärken, wie es sie bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften bereits gibt. Dabei muss durch die Mietpreisgestaltung sichergestellt werden, dass der Tausch für beide Parteien vorteilhaft ist.
Bildungspolitik
- öffentlich finanzierte und qualitätsgesicherte Tagesbetreuung
(Bildung, Betreuung) für Kinder von 0 bis 12 Jahren - kostenfreie Lern- und Lehrmittel an Schulen
- bedarfsgerechte Ausstattung von Schulen in baulicher und technischer Hinsicht inkl. Digitalisierung
- Weiterentwicklung der BuT-Leistungen (effektiv, diskriminierungsfrei und niedrigschwellig)
- bedarfsgerechtes Grundstipendium
Kommunale Familienpolitik
- Schaffung einer bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung (z.B. Öffnungszeiten verlängern / flexibilisieren, „E-Government“)
- Einrichtung von Familienbüros als zentrale Anlaufstellen für alle familienbezogenen Leistungen aus einer Hand
- Kinderbetreuungsangebote, insbesondere auch in „Randzeiten“, in den Ferien und bei Notfällen
Kindschaftsrecht
- Anerkennung von gemeinsamer und alleiniger elterlicher Sorge als gleichwertige Sorgerechtsformen
- verbindlicher Abschluss einer gemeinsam zu erarbeitenden Sorgevereinbarung bei gerichtlich angeordneter gemeinsamer elterlichen Sorge
- keine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen des Kindes oder eines Elternteiles
- vorrangige Bewertung der Qualität der Beziehung von Kind und Umgangssuchenden als Kindeswohlkriterium anstelle der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs auf Umgang
- häusliche Gewalt als spezifische Form der Kindeswohlgefährdung ist bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht stärker zu berücksichtigen
- regelmäßige Fortbildung von Richter*innen und im familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Sachverständigen zum Thema häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch
Kindergeld
- Ausweitung des Kindergeldanspruchs bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss
- grundsätzlich vorrangige und beschleunigte Durchführung des Kindesunterhaltsverfahrens unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes; Anberaumung eines ersten Termins innerhalb von vier Wochen nach Verfahrensbeginn
- Einziehung des titulierten Unterhalts durch das Finanzamt analog der Kirchensteuer und Auszahlung an den hauptbetreuenden Elternteil
- Zahlung von Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum Abschluss der allgemeinen Schulausbildung
- Anrechnung nur des halben Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss analog der Regelung im Unterhaltsrecht
- Schaffung gesetzlicher Regelungen für gerechte Unterhaltslösungen bei erweitertem Umgang und Wechselmodell