Forderungen an die Politik

Das in der Satzung von SHIA verankerte Ziel lautet: Stärkung, Gleichstellung von und Chancengleichheit für Einelternfamilien. Für eine familien- und gendergerechte Politik fordern wir einen Dreiklang aus finanzieller, infrastruktureller und zeitlicher Unterstützung für Einelternfamilien:

Arbeit/Arbeitsmarktpolitik

  • Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch:
    • familiengerechte, flexible und planbare Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle
    • Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots durch ausreichend Betreuungsplätze, gut ausgebildete Fachkräfte und einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel
    • Ausbau bedarfsgerechter, wohnort- und arbeitsortnaher Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für Rand-, Abend- und Wochenendzeiten
    • Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes
  • Weiterentwicklung und verbindliche Durchsetzung des Entgelttransparenzgesetzes zur tatsächlichen Herstellung von Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit

Steuerrecht

  • Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer einer Individualbesteuerung
  • bis zur Einführung der Individualbesteuerung schrittweise Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf die Höhe des Grundfreibetrags
  • Abschaffung des Kinderfreibetrags und Stärkung des Kindergeldes als einkommensunabhängige Leistung
  • Einführung eines zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbetrags für getrennt erziehende Eltern zur angemessenen Berücksichtigung der Kosten geteilter Betreuung
  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 % für Produkte und Dienstleistungen des kindbezogenen Grundbedarfs

Wohnungspolitik

  • Neue Wohngebiete mit mindestens 50% sozial geförderten Wohnungen und entsprechender Mietpreisbindung versehen
  • bei der Vergabe der mietpreisgebundenen Wohnungen Alleinerziehende und Ein-Eltern-Familien mit Vorrang zu berücksichtigen
  • Im Neubau bedarfsgerechte Grundrisse für Alleinerziehende und ihre Kinder sowie Familien zu fördern
  • gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern, z.B. Clusterwohnen, Mehrgenerationenprojekte, Wohngemeinschaften, und auch in diesen Wohnformen die existenzsichernden Hilfen für Alleinerziehende zu erhalten
  • Wohnungslosigkeit vorbeugen, mit gezielten Wohnprojekte für besonders betroffene Gruppen ausbauen
  • Stadtplanung mit Fokus auf Care-Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen
  • Anreize zum Wohnungstausch zu verstärken, wie es sie bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften bereits gibt. Dabei muss durch die Mietpreisgestaltung sichergestellt werden, dass der Tausch für beide Parteien vorteilhaft ist.

Bildungspolitik

  • öffentlich finanzierte und qualitätsgesicherte Tagesbetreuung
    (Bildung, Betreuung) für Kinder von 0 bis 12 Jahren
  • kostenfreie Lern- und Lehrmittel an Schulen
  • bedarfsgerechte Ausstattung von Schulen in baulicher und technischer Hinsicht inkl. Digitalisierung
  • Weiterentwicklung der BuT-Leistungen (effektiv, diskriminierungsfrei und niedrigschwellig)
  • bedarfsgerechtes Grundstipendium

Kommunale Familienpolitik

  • Schaffung einer bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung (z.B. Öffnungszeiten verlängern / flexibilisieren, „E-Government“)
  • Einrichtung von Familienbüros als zentrale Anlaufstellen für alle familienbezogenen Leistungen aus einer Hand
  • Kinderbetreuungsangebote, insbesondere auch in „Randzeiten“, in den Ferien und bei Notfällen

Kindschaftsrecht

  • Anerkennung von gemeinsamer und alleiniger elterlicher Sorge als gleichwertige Sorgerechtsformen
  • verbindlicher Abschluss einer gemeinsam zu erarbeitenden Sorgevereinbarung bei gerichtlich angeordneter gemeinsamer elterlichen Sorge
  • keine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen des Kindes oder eines Elternteiles
  • vorrangige Bewertung der Qualität der Beziehung von Kind und Umgangssuchenden als Kindeswohlkriterium anstelle der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs auf Umgang
  • häusliche Gewalt als spezifische Form der Kindeswohlgefährdung ist bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht stärker zu berücksichtigen
  • regelmäßige Fortbildung von Richter*innen und im familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Sachverständigen zum Thema häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch

Kindergeld

  • Ausweitung des Kindergeldanspruchs bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

  • grundsätzlich vorrangige und beschleunigte Durchführung des Kindesunterhaltsverfahrens unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes; Anberaumung eines ersten Termins innerhalb von vier Wochen nach Verfahrensbeginn
  • Einziehung des titulierten Unterhalts durch das Finanzamt analog der Kirchensteuer und Auszahlung an den hauptbetreuenden Elternteil
  • Zahlung von Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum Abschluss der allgemeinen Schulausbildung
  • Anrechnung nur des halben Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss analog der Regelung im Unterhaltsrecht
  • Schaffung gesetzlicher Regelungen für gerechte Unterhaltslösungen bei erweitertem Umgang und Wechselmodell