(ergänzende) Kinderbetreuung

Kitaplatz / Kitagutschein

Um einen Kita-Platz zu bekommen, müssen Eltern einen Kitagutschein beantragen. Er kann auch online beantragt werden und wird vom bezirklich zuständigen Jugendamt ausgegeben. Im Kitagutschein ist der anerkannte Betreuungsumfang erfasst. Dieser ergibt sich aus der jeweiligen Familiensituation. Der Kitagutschein wird in jeder frei gewählten Kita eingelöst, sofern dort ein Platz verfügbar ist.
Seit 1. August 2018 haben Kinder, die mindestens 1 Jahr alt sind, einen (kostenfreien) Rechtsanspruch auf Teilzeitförderung (über 5 bis maximal 7 Stunden täglich – es müssen keine Bedarfsgründe nachgewiesen werden). Bedarfsprüfung ist nur noch nötig, wenn eine Erweiterung des Betreuungsumfangs gewünscht wird oder die Frist zur Gutscheineinlösung abgelaufen ist. Ein festgestellter Bedarf gilt in der Regel weiter, unabhängig davon, ob sich die Lebensumstände der Familie ändern. Wenn das Kind in der Kita ein Mittagessen bekommt, kostet das in jedem Fall einen Beitrag von 23 € im Monat.

In unserer Linkliste Rubrik Kindertagesbetreuung sind weitere Informationen zu finden.

Ergänzende Kinderbetreuung / erweiterte Tagespflege

Wenig bekannt ist, dass die Jugendämter zusätzlich zur Kinderbetreuung durch Tageseinrichtungen (Kita, Hort) eine ergänzende Kinderbetreuung für Zeiten, an denen diese nicht geöffnet sind (späterer Abend, früher Morgen, nachts, an Wochenenden), gewähren können. Ergänzende Kinderbetreuung ist im Kindertagesförderungsgesetz geregelt.

Wenn das Kind zwischen 1 Jahr und 12 Jahre alt ist und ergänzende Kinderbetreuung aus beruflichen Gründen benötigt wird, können Eltern beim bezirklichen Jugendamt ein Gutschein auf ergänzende Kinderbetreuung (die Jugendämter verwenden den Begriff „ergänzende Tagespflege“) beantragen. Es ist empfehlenswert, aktuelle Verträge mit Kitatageseinrichtungen (mit Öffnungszeiten), den Arbeitsvertrag, Nachweise über Arbeitszeiten, Immatrikulationsbescheinigung, Vorlesungs-, Seminar- oder Ausbildungszeiten mitzubringen.

Parallel dazu können Eltern auf www.mokis.berlin ihr Betreuungsgesuch aufgeben. Mokis ist ein öffentlich gefördertes Modellprojekt, das unter anderem geeignete Betreuungspersonen für die Jugendämter sucht und qualifiziert. Sobald Mokis eine geeignete Betreuungsperson für die jeweiligen Bedarfe gefunden hat, meldet sie diese dem Jugendamt, das die Eltern darüber und über die weitere Vorgehensweise informiert. Die ergänzende Kinderbetreuung ist kostenfrei. Das Jugendamt teilt dann im positiven Fall Art und Umfang des festgestellten Anspruchs mit. Es gibt einem Antrag auf ergänzende Kinderbetreuung statt, wenn die regulären Einrichtungen den Bedarf nicht decken, diese dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient oder bei fehlender ergänzender Betreuung eine Einstellung verhindert wird (z.B. weil Qualifizierungsmaßnahmen nicht wahrgenommen werden können). Manche Jugendämter haben eine Liste mit Tagesmüttern.
In unserer Linkliste Rubrik Kinderbetreuung außerhalb von Kita- und Hortöffnungszeiten in Berlin sind weitere Informationen und unser SHIA-Merkblatt ergänzende Kindertagespflege (als Pdf-Datei) zu finden.

Betreuung im Krankheitsfall

Krankheit der Eltern
Krankheit, Kur, ein Unfall, Schwangerschaft oder Geburt können dazu führen, dass verordnete Bettruhe oder Abwesenheit der Eltern dringliche Fragen aufwerfen: Wer betreut dann meine Kinder oder kümmert sich um den Haushalt? In solchen Situationen steht der Familie unter Umständen eine Haushaltshilfe der Krankenkasse (Unfallkasse) zu. Der Fachbegriff heißt: ambulante Familienpflege als Krankenkassenleistung – Haushaltshilfe als Betreuerin. Diese kann der Arzt / die Ärztin verordnen. (Rechtsgrundlage § 38 SGB V). Hilfreich ist, so früh wie möglich mit dem Arzt / der Ärztin und der Krankenkasse zu sprechen und die Konditionen zu erfragen!

Wenn keine Krankenkassenleistung besteht oder diese nicht ausreicht – was dann?
Wenn Eltern aus gesundheitlichen (Unfall, Schwangerschaft oder Geburt) oder anderen Gründen (Strafhaft, Auslandsaufenthalt) als Hauptbetreuungsperson ausfallen und die Krankenkassenleistung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, kann die Ambulante Familienpflege des bezirklichen Jugendamtes unterstützen. Haus- und Familienpflegerinnen übernehmen die Betreuung des Kindes (der Kinder) und unterstützen im Haushalt (Rechtsgrundlage § 20 SGB VIII).

Allerdings sind für diese Unterstützung einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der andere Elternteil ist wegen (berufsbedingter) Abwesenheit nicht in der Lage, das Kind (die Kinder) zu betreuen.
  • Der familiäre Lebensraum des Kindes soll erhalten bleiben und die Unterbringung außerhalb der Familie verhindert werden.
  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre, es sei denn, es ist aus anderen Gründen (z.B. Behinderung) auf Hilfe angewiesen.
  • Es bestehen keine ausreichenden Angebote in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege.

Betreuung des kranken Kindes
Erwerbstätige Alleinerziehende, die gesetzlich krankenversichert sind, haben bei Krankheit des Kindes Anspruch auf 20 Tage (bei mehreren Kindern maximal 50 Tage) Freistellung pro Kalenderjahr und erhalten in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt lebt, gesetzlich krankenversichert und jünger als 12 Jahre ist. Sie müssen dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Kindes vorlegen.

Das Jugendamt kann die Kosten für den Einsatz einer Familienpflege übernehmen, wenn der Arbeitgeber keine Freistellung gewähren kann. Je nach Höhe des Einkommens kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wenn das Kind ins Krankenhaus muss und eine Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn weitere Kinder unter 12 Jahren im Haushalt sind (Rechtsgrundlage § 20 SGB VIII).

Änderungen beim Bezug von Kinderkrankengeld ab 23. April 2021
Um Eltern in der Pandemie zu unterstützen, wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld mit der am 23. April 2021 in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes weiter ausgeweitet. Anspruch haben gesetzlich versicherte berufstätige Eltern mit eigenem Versicherungsanspruch und Kindern unter 12 Jahren sowie mit ggf. behinderten Kindern. Der Anspruch gilt bei einer Erkrankung des Kindes, aber auch, wenn Schule oder Kita pandemiebedingt geschlossen sind, einzelne Klassen oder Gruppen in Quarantäne sind oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurde.

Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf 60 Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 130 Tage. Ist das Kind erkrankt, muss der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bei Schul- oder Kitaschließungen genügt eine Bescheinigung der Einrichtung. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Eltern neben der Kinderbetreuung im Home Office arbeiten können. Die Regelung gilt aktuell bis zum 19. März 2022.

Betriebliche Kinderbetreuung

Arbeitszeiten sind nicht immer planbar, Schichtmodelle oder die Vertretung für erkrankte Kolleg*innen machen Eltern oft zu schaffen! Der Betrieb kann helfen, Familienpflichten und die Berufstätigkeit besser unter einen Hut zu bringen! Vorgesetzte und / oder der Betriebsrat sind die richtigen Ansprechpartner.

Argumente für ein Gespräch sind:

    • Die Kosten für Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind für den Betrieb als betriebliche Ausgaben voll steuerlich absetzbar (Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zuschüsse zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn bezahlt).

Der Betrieb kann z. B.

  • Bar- oder Sachleistungen sowohl für die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten gewähren.
  • Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages- und Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen finanzieren.
  • Die Einrichtung von betrieblichen Kindertagesstätten – gegebenenfalls im Verbund mit weiteren Betrieben – wird auch finanziell gefördert (Beratungshotline hierzu werktags von 9 bis 17 Uhr unter Tel. 0800-0000 945).

Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bringen Vorteile für die Beschäftigten und den Betrieb:

  • Alle Beschäftigten arbeiten entspannter und sind dadurch effektiver.
  • Ein gutes Betriebsklima trägt nachweislich zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes bei.
  • Hoch spezialisierte Fachkräfte bleiben im Unternehmen.
  • Die Fluktuation sinkt.
  • Teure Personalbeschaffungskosten werden abgebaut.
  • Familienfreundliche Unternehmen haben einen guten Ruf in der Öffentlichkeit.
  • Diese gelten für Bewerber*innen als besonders attraktiver Arbeitsplatz.

Das Thema eignet sich auch gut zur Diskussion im Kolleg*innenkreis.

Kurzzeitbetreuung in Lichtenberg

Im Bezirk Lichtenberg bieten mehrere Träger flexible Kinderbetreuung für alleinerziehende Eltern an. Eltern können in ihrem Sozialraum Kurzzeitbetreuung für ihre Kinder erhalten, um Arzttermine wahrzunehmen oder einfach mal ungestört einkaufen zu gehen. Auch eine Notfallbetreuung ist möglich. Wichtig ist, sich vorab zu über das jeweilige Verfahren vor Ort zu informieren.

  • Region Lichtenberg  Nord
    Haus der Generationen der RBO – Inmitten gemeinnützige GmbH

    Paul-Junius-Str. 64 A, 10367 Berlin – Tel: 030 / 98601999-13
    Messerschmidt@rbo-inmitten.berlin.de ; www.rbo-inmitten.berlin
    in Kooperation mit FLAT FAMILY – deutschvietnamesisches Familienprojekt des ABW
    Franz-Jacob-Str. 16-18, 10367 Berlin – Tel: 030 / 322 67 68
    flat-family@abw-berlin.de; www.abw-berlin.de
    FLIBB-Familienzentrum / NEUES WOHNEN IM KIEZ GmbH
    Frankfurter Allee 219, 10365 Berlin, Tel: 030 / 319 86 558
    flibb@nwik.de; www.flibb-berlin.de
  •  Region Lichtenberg Mitte
    Jugend und Familienzentrum JUFAZ / Sozialdiakonische Arbeit Berlin GmbH /

    Eitelstraße 19, 10317 Berlin – Tel. 030 / 517 360 38
    jufaz@sozdia.de, www.sozdia.de
    Familienzentrum DER BERLINER FAMILIENFREUNDE e.V.
    Dolgenseestraße 60a, 10319 Berlin – Tel: 030 / 857 146 56, Handy 0159 019 940 12
    info@berliner-familienfreunde.de, www.berliner-familienfreunde.de
    Familienzentrum „DIE BRÜCKE“ / Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V.
    Gensinger Str. 58, 10315 Berlin – Tel: 030 / 500 18 623
    bruecke@kinderdorf-berlin.de, www.kinderdorfberlin.org/familienzentrum-bruecke/
  • Region Lichtenberg Süd
    Familienzentrum „KIND & KEGEL“ / DRK Kreisverband BERLIN-NORDOST e.V.
    Köpenicker Allee 151, 10318 Berlin – Tel: 0159 – 04 33 04 94
    kindundkegel@drk-berlin-nordost.de, www.drk-berlin-nordost.de
  • Region Neu Hohenschönhausen
    Familienzentrum „GRASHALM“ / Verein für Aktive Vielfalt e.V.

    Ribnitzer Str. 1B, 13051 Berlin – Tel: 030 / 962 771 29, Handy 0176 473 613 45
    kinderbetreuung@vav-hhausen.de, www.vav-hhausen.de
    Familienzentrum „PUSTEBLUME“ / Verein für Aktive Vielfalt e.V.
    Wartiner Str. 75, 13057 Berlin – Tel: 030 / 911 474 03, Handy 0176 473 613 45
    kinderbetreuung@vav-hhausen.de, www.vav-hhausen.de
  • Region Alt Hohenschönhausen
    Familienzentrum / Christliches Sozialwerk Berlin e.V.

    Landsberger Allee 225, 13055 Berlin – Tel. 030 / 97607603
    kinderbetreuung@christliches-sozialwerk-berlin.de; www.christliches-sozialwerk-berlin.de
    Elterntreffpunkt „PIAZZA“ in der Kita Abenteuerland / Verein für Aktive Vielfalt e.V.
    Anna-Ebermann-Str. 25, 13035 Berlin – Tel: 030 / 526 718 28, Handy 0172 7692 409
    elterntreff.piazza@vav-hhausen.de, www.vav-hhausen.de

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